Lagerküche & Hygiene
Was es auf jeden Fall zu beachten gibt:
- Jeder Mitarbeiter in der Küche benötigt eine Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt. Diese wird regelmäßig vom Bezirk angeboten. Die Belehrungt muss regelmäßíg aufgefrischt werden und darf vor Beginn des Lagers/der Veranstaltung nicht älter sein als 3 Monate.
- Die Hygienebestimmungen sind sehr detaillreich und kompliziert, müssen aber auf jeden Fall beachtet werden. Dazu gehören das Kontrollieren der Temperatur bei der Speisenausgabe, das Einhalten der Kühlkette und das Dokumentieren der Reinigungsvorgänge. Bitte lest Euch dazu zumindest die Arbeitshilfe “Wir können Lagerküche” unseres Arbeitskreises durch. Weitere Infos finden sich dann in der Arbeitshilfe Hygiene des BDKJ.
Arbeitshilfe – Wir können Lagerküche
Arbeitshilfe Hygiene BDKJ LV OL (Auflage 2014)
Speisenausgangskontrolle – Vorlage
Mengenberechnung für Lagerköche (von der DPSG Bundesebene)
Die AG Lagerküche hilft weiter:
Wir sind Euer Ansprechpartner zu allen Fragen und Anliegen zum Kochen im Lager und auf Veranstaltungen
– Aushelfen oder Leiten Eurer Küche
– Fortbildung zum Hygieneschutz
– Erstbelehrung §43, 1 Infektionsschutzgesetz (in Kooperation mit dem Gesundheitsamt)
– Fortbildung zum Aufbau und zur Oganisation einer Lagerküche
– Kochen und Einkaufen für große Gruppe
– Richtig lecker Kochen
Hinweis zur aktuellen Corona Pandemie
Bei unseren Veranstaltungen orientieren wir uns an der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen. Unseres Dachverband BDKJ unterstützt diese Orientierung. Wir tragen dafür Sorge, dass entsprechend der aktuellen Corona Verordnung des Landes Niedersachsen das Hygienekonzept eingehalten wird. Grundsätzlich bitten wir alle Teilnehmenden, sich stets an die Hygieneregeln zu halten und bei Auftreten von Symptomen vorsichtshalber auf die Teilnahme an Veranstaltungen zu verzichten.
Die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen findet ihr hier zum Download.